Schwimmen lernen Hamburg

Viola Behrendt

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Schwimmunterricht für Kinder (Einzelunterricht)

Anbieter: Schwimmen lernen Hamburg – Schwimmlehrerin Viola Behrendt

 

1. Geltungsbereich

Diese AGB gelten für alle Vereinbarungen zwischen Schwimmen lernen Hamburg – Schwimmlehrerin Viola Behrendt (im Folgenden „Anbieter“) und den Erziehungsberechtigten des teilnehmenden Kindes.

 

2. Vertragsabschluss

Der Vertrag kommt zustande durch: die Bestätigung eines Unterrichtstermins und/oder die Unterschrift der Erziehungsberechtigten auf dem Anmeldeformular.

 

3. Unterrichtsangebot

Der Anbieter erteilt kindgerechten Einzelunterricht im Schwimmen. Inhalt, Ort und Dauer jeder Einheit werden vorab vereinbart. Eintrittskosten des Schwimmbads sind – sofern nicht anders festgelegt – nicht im Unterrichtspreis enthalten.

 

4. Gesundheitliche Voraussetzungen

Die Erziehungsberechtigten versichern, dass das Kind gesundheitlich für den Schwimmunterricht geeignet ist. Relevante gesundheitliche Besonderheiten müssen vor Beginn mitgeteilt werden. Das Kind muss frei von ansteckenden Krankheiten sein.

 

5. Aufsichtspflicht & Verhalten im Schwimmbad

Die Aufsichtspflicht der Erziehungsberechtigten endet mit der Übergabe des Kindes an den Anbieter und beginnt erneut mit der Rückgabe nach Unterrichtsende. Während des Unterrichts sind sowohl die Anweisungen des Anbieters als auch die Baderegeln des Schwimmbads einzuhalten.

 

6. Preise & Zahlung

Die Unterrichtsgebühr ist ausschließlich per Überweisung an den Anbieter zu zahlen. Die Zahlung muss vor Unterrichtsbeginn oder innerhalb der vereinbarten Zahlungsfrist erfolgen.

 

7. Terminabsagen & Nachholtermine

Absagen sollten mindestens 24 Stunden vor Unterrichtsbeginn erfolgen. Kurzfristige Absagen sind ausschließlich bei nachweislicher Krankheit des Kindes möglich. Ein Anspruch auf einen Nachholtermin besteht nur: bei Krankheit des Kindes (mit Nachweis) oder wenn der Anbieter den Unterricht absagt. Für alle anderen Gründe besteht kein Anspruch auf Erstattung oder Nachholung. Nicht abgesagte oder unentschuldigte Termine werden vollständig berechnet.

 

8. Verspätungen

Kommt das Kind zu spät, verkürzt sich die Unterrichtszeit ohne Anspruch auf Ersatz. Kommt der Anbieter zu spät, wird die Zeit nachgeholt.

 

9. Haftung

Die Teilnahme erfolgt auf eigene Gefahr. Der Anbieter haftet nur für vorsätzliche oder grob fahrlässige Schäden. Für Wertgegenstände wird keine Haftung übernommen.

 

10. Unterrichtsausfall durch den Anbieter

Fällt eine Unterrichtseinheit aufgrund von Krankheit des Anbieters, technischen Problemen oder Schließung des Schwimmbads aus, wird der Termin nachgeholt oder erstattet.

 

11. Datenschutz

Alle personenbezogenen Daten werden ausschließlich zur Organisation und Durchführung des Schwimmunterrichts verwendet und nicht an Dritte weitergegeben.

 

12. Gerichtsstand

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Der Gerichtsstand ergibt sich aus den gesetzlichen Bestimmungen.